Transkript zu Smart Contracts & Steuerrecht: Wie Blockchain-Technologie die deutsche Steuerwelt revolutioniert
Willkommen zu The Debate. Heute befassen wir uns mit einer Frage, die an der Schnittstelle von modernster Technologie und, man könnte sagen, jahrhundertealtem Recht liegt: Smart Contracts und das deutsche Steuerrecht. Diese sich selbst ausführenden Verträge auf der Blockchain sind ja eine Revolution. Aber sie werfen eine ganz entscheidende Frage auf: Ist unser bestehendes Steuersystem robust genug, um diese neue digitale Realität zu erfassen? Oder erleben wir hier gerade, wie die Technologie fundamentale Lücken in unserem Recht aufdeckt?
Ich vertrete hier die Position, dass die Grundprinzipien unseres Steuerrechts, also insbesondere die wirtschaftliche Betrachtungsweise, flexibel genug sind. Mit sorgfältiger Auslegung können wir die meisten Fälle rechtssicher behandeln. Ja, und genau da setze ich an. Ich bin nämlich hier, um zu argumentieren, dass genau dieser Ansatz, also das Überstülpen alter Regeln auf eine radikal neue Technologie, zu massiver Rechtsunsicherheit führt und, ja, letztlich auch Innovationen bremst. Die Kernmerkmale von Smart Contracts, ihre Autonomie und ihre Dezentralität, sind mit den Grundannahmen unseres Steuerrechts, so wie es heute ist, schlicht nicht vereinbar. Wir brauchen da klare, neue gesetzliche Regelungen.
Fangen wir doch direkt bei dem an, was Sie als unvereinbar bezeichnen. Ich sehe das nämlich etwas anders. Am Ende des Tages steht hinter jeder Transaktion, die durch einen Smart Contract ausgeführt wird, eine Person, ein Mensch oder ein Unternehmen, das Kapital investiert und einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet. Unser Steuerrecht schaut ja seit jeher nicht auf die zivilrechtliche Hülle, sondern eben auf den wirtschaftlichen Gehalt. Wer hat die Verfügung gemacht? Wer trägt das Risiko und wer erntet den Ertrag? Das ist doch die entscheidende Frage. Ein Smart Contract ist dabei nur ein, sagen wir, hochentwickeltes Werkzeug. Ein Werkzeug, das ist eine gefährliche Vereinfachung. Ein Hammer trifft keine eigenen Entscheidungen. Ein Smart Contract schon und genau da fängt das Problem der Zurechnung an.
Nehmen wir doch mal das Paradebeispiel: eine dezentrale autonome Organisation, eine DAO. Das ist im Grunde eine Organisation, die durch Code und die Abstimmung anonymer Tokeninhaber gesteuert wird, nicht durch einen Vorstand oder einen Geschäftsführer. Diese DAO generiert Einnahmen, zum Beispiel Gebühren aus einem DeFi-Protokoll. Diese Einnahmen fließen in die Treasury des Protokolls, die vom Smart Contract verwaltet wird. Wem, ja, wem wollen Sie diese Erträge jetzt zurechnen?
Nun, demjenigen, der das Kapital ursprünglich bereitgestellt hat und damit Teil dieser Organisation ist. Wenn ich Liquidität in ein Protokoll einbringe, erhalte ich im Gegenzug oft Governance-Token. Damit habe ich ein Stimmrecht und einen Anspruch auf die Erträge. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht liegt also bei der Gemeinschaft der Tokeninhaber. Man könnte hier argumentieren, dass eine DAO steuerlich wie eine Personengesellschaft zu behandeln ist und die Erträge den einzelnen Mitgliedern entsprechend ihren Anteilen zuzurechnen sind.
Moment, Moment, da muss ich aber sofort einhaken. Also der Vergleich mit einer Personengesellschaft hinkt doch an allen Ecken und Enden. Eine Personengesellschaft hat Gesellschafter, die sich kennen. Die haben einen Gesellschaftsvertrag und treten nach außen als Einheit auf. Bei einer DAO gibt es das nicht. Sie besteht aus anonymer, global verteilter Beteiligung, ohne klare vertragliche Bindung. Die Einnahmen fließen in eine Blockchain-basierte Struktur, deren Kontrolle und Zuordnung völlig undurchsichtig sind. Die Schwelle ist völlig unklar. Er denkt, er optimiert sein kleines Kryptoportfolio, aber aus Sicht des Finanzamts könnte er unbemerkt die Kriterien der Gewerblichkeit erfüllen. Das ist ein valider Punkt, dass die Grenzen hier fließend sind.
Aber hier liegt das eigentliche Risiko für den normalen Nutzer. Die Technologie macht es möglich, aus Versehen ein Unternehmen zu werden. Denken Sie an den Anleger von vorhin. Er betreibt kein Hochfrequenz-Trading. Er stellt nur Liquidität in mehreren Pools bereit und schichtet vielleicht einmal pro Woche um, um seine Rendite zu optimieren, ein sogenanntes Rebalancing. Macht er das schon systematisch? Handelt er schon wie ein Händler? Die Schwelle ist völlig unklar.
Die Technologie macht es möglich, aus Versehen ein Unternehmen zu werden. Denken Sie an den Anleger von vorhin. Er betreibt kein Hochfrequenz-Trading. Er stellt nur Liquidität in mehreren Pools bereit und schichtet vielleicht einmal pro Woche um, um seine Rendite zu optimieren, ein sogenanntes Rebalancing. Macht er das schon systematisch? Handelt er schon wie ein Händler? Die Schwelle ist völlig unklar. Er denkt, er optimiert sein kleines Kryptoportfolio, aber aus Sicht des Finanzamts könnte er unbemerkt die Kriterien der Gewerblichkeit erfüllen. Das ist ein valider Punkt, dass die Grenzen hier fließend sind. Aber das Risiko der Fehleinschätzung liegt letztlich beim Steuerpflichtigen. Wer sich in einer Grauzone bewegt, muss entweder konservativ agieren oder sich beraten lassen. Die Kriterien selbst sind ja nicht das Problem, sondern ihre Anwendung auf einen neuen Sachverhalt.
Aber das ist doch immer so bei technologischen Neuerungen. Die Rechtsprechung muss sich da erst entwickeln. Aber genau das ist das Problem. Wir können nicht jahrelang auf eine Rechtsprechung warten, während ein ganzer Sektor in einem Zustand der Rechtsunsicherheit verharrt. Dass vielen klarere Verwaltungsanweisungen dazu fehlen, wann zum Beispiel Liquidity Providing gewerblich wird, ist untragbar. Es führt dazu, dass jeder, der mehr tut, als nur Bitcoin zu kaufen und zu halten, ein unkalkulierbares steuerliches Risiko eingeht.
Und das bringt mich zum letzten ganz praktischen Punkt: den Dokumentationspflichten. Hier sehe ich die Technologie sogar als Vorteil. Die Blockchain ist doch von Natur aus ein lückenloses, unveränderliches Transaktionsregister. Jede einzelne Bewegung ist für immer festgeschrieben. Das ist eine viel bessere Datenlage, als in vielen anderen Wirtschaftsbereichen, wo Belege verloren gehen können. Die Pflicht des Steuerpflichtigen ist es, diese Rohdaten aus der Blockchain zu ziehen, sie zu interpretieren und für das Finanzamt in einer verständlichen Form aufzubereiten. Das ist anspruchsvoll, ja, und man braucht oft spezielle Software dafür, aber es ist machbar.
Ich muss leider sagen, das kaufe ich Ihnen nicht ab. Die Blockchain ist ein perfektes Register für kryptografische Hashes. Aber kein steuerlich verwertbares Dokument. Das BMF verlangt eine vollständige und zeitnahe Dokumentation. Aber es definiert keinerlei Standards, wie diese auszusehen hat. Was bedeutet das in der Praxis? Muss ich interne Contract Calls protokollieren, die nie meine Wallet berühren? Zu welchem Eurokurs bewerte ich einen obskuren Token zum Zeitpunkt einer Transaktion um 3 Uhr nachts, für den es vielleicht nur auf einer einzigen dezentralen Börse einen Preis gibt? Das sind die Teilfragen der Umsetzung, die lösbar sind. Man muss eben auf die Daten von verlässlichen Aggregatoren zurückgreifen und seine Methodik konsequent anwenden und dokumentieren. Die Finanzverwaltung verlangt Nachvollziehbarkeit und die kann man herstellen.
Nein, das ist keine Detailfrage. Das ist der Kern des Problems. Die Behörde wählt die gesamte Komplexität und das komplette Interpretationsrisiko auf den Steuerpflichtigen ab. Die Haltung ist im Grunde: „Liefert uns eine perfekte Aufzeichnung aller Vorgänge, deren steuerliche Relevanz ihr selbst erraten müsst. Und wir schauen dann im Rahmen einer Betriebsprüfung in fünf Jahren, ob uns eure Interpretation gefällt. Wenn nicht, habt ihr ein Problem.“ Das ist keine praxistaugliche Lösung. Es bestraft Innovation und schreckt jeden normalen Bürger davon ab, diese Technologie zu nutzen, weil die steuerlichen Risiken einfach nicht beherrschbar sind.
Um meine Position zusammenzufassen: Ich sehe die Herausforderungen, aber ich glaube nicht, dass unser System fundamental überfordert ist. Die Anwendung der bestehenden steuerrechtlichen Grundsätze, allen voran die wirtschaftliche Betrachtungsweise, ist der einzig pragmatische Weg. Es verlangt von Nutzern und Beratern ein hohes Maß an Sorgfalt und die Bereitschaft, sich tief in die Materie einzuarbeiten. Aber eine rechtskonforme Besteuerung ist möglich. Die Schwierigkeit liegt in der Anwendung und Interpretation, nicht in einer unüberbrückbaren Lücke im Gesetz selbst.
Worin wir uns also einig sind, ist, dass das technologische Potenzial enorm ist und die Klärung dieser steuerrechtlichen Fragen absolut entscheidend für die zukünftige Akzeptanz und das Wachstum in diesem Bereich sein wird. Absolut. Und diese Auseinandersetzung hat hoffentlich gezeigt, dass es hier keine einfachen Antworten gibt. Die Materie ist komplex und ein tiefes Verständnis beider Seiten, der technologischen Realität und der steuerrechtlichen Prinzipien, ist unerlässlich, um überhaupt zu sinnvollen Lösungen zu kommen. Es bleibt ein spannendes Feld.
