Kryptosteuer vor der Reform: Fällt die einjährige Haltefrist?

Podcast 25:03 2026-07-17

Transkription zum Podcast: Kryptosteuer vor der Reform: Fällt die einjährige Haltefrist?

Willkommen bei The Debate. Stellen Sie sich für einen Moment folgendes Szenario vor. Sie und Ihr Nachbar investieren beide an den Finanzmärkten. Ein ziemlich alltägliches Szenario, ja. Genau. Also, Sie stecken Ihr hart verdientes Geld in einen breit gestreuten Aktien-ETF, weil Sie, na ja, langfristig für das Alter vorsorgen wollen. Ihr Nachbar hingegen kauft hochvolatile Kryptowährungen, sagen wir mal Bitcoin oder Ethereum. Sie beide lassen Ihre Anlagen nun exakt 365 Tage völlig unangetastet liegen. Und am 366. Tag verkaufen Sie beide mit einem richtig ordentlichen Gewinn.

Die steuerliche Realität an genau diesem Tag: Sie zahlen auf jeden Cent Ihres Gewinns 25 % Abgeltungsteuer plus den Solidaritätszuschlag. Und der Nachbar zahlt null. Gar nichts. Richtig. Seine Steuerlast löst sich buchstäblich in Luft auf. Und genau deshalb blicken wir heute auf die hochaktuelle politische Diskussion im Deutschen Bundestag vom Juli 2026. Es geht um die mögliche Abschaffung genau dieser einjährigen Haltefrist für Kryptowerte nach § 23 des Einkommensteuergesetzes. Exakt.

Die zentrale Frage, die wir heute hier beleuchten, lautet: Handelt es sich bei dieser Steuerfreiheit nach einem Jahr um eine historisch gewachsene Gerechtigkeitslücke, die im modernen Finanzzeitalter dringend geschlossen werden muss? Oder, und das ist die Gegenposition, ist diese Haltefrist ein notwendiger Bestandsschutz für eine völlig eigenständige Anlageklasse? Und da haben wir heute ordentlich Diskussionsbedarf. Definitiv.

Meine Position hierzu ist nämlich völlig klar. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr stellt eine ungerechtfertigte Subventionierung hochspekulativer Tech-Werte dar. Und sie muss aus zwingenden Gründen der Steuergerechtigkeit zugunsten einer durchgehenden Besteuerung fallen. Und meine Sichtweise ist da eine grundsätzlich andere. Ich vertrete die Position, dass die Beibehaltung der Haltefrist systematisch und dogmatisch absolut korrekt ist. Kryptowerte funktionieren steuerrechtlich einfach völlig anders als Aktien. Eine übereilte, rückwirkende Abschaffung dieser Frist würde das berechtigte Vertrauen von Millionen privater Anleger in Deutschland massiv verletzen. Und zwar, ohne das eigentliche Problem, nämlich den lückenhaften Steuervollzug, überhaupt an der Wurzel zu packen.

Dann lassen Sie uns direkt mit den Fakten beginnen. Denn die Dimension dieses Steuervorteils, die ist den meisten Menschen gar nicht bewusst. Der Kern meines Standpunktes ruht auf der systematischen Ungleichbehandlung, die sich extrem tief in unser Steuersystem gefressen hat. Wie genau meinen Sie das? Na ja, wir sprechen hier über Vermögenswerte, die extrem volatil sind, die global im Millisekundentakt gehandelt werden und die von den Marktteilnehmern exakt wie Hochrisiko-Tech-Aktien behandelt werden. Ja, aber das ist eine rein ökonomische Betrachtung, keine juristische.

Mag sein, aber während Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer immer besteuert werden, ist Deutschland für Kryptospekulationen de facto ein Steuerparadies geblieben. Schauen wir uns doch mal die empirischen Daten an, die auch im aktuellen Gesetzentwurf der Grünen zitiert werden, basierend auf der jüngsten Blockpit-Studie. Die Zahlen aus 2024, richtig? Ganz genau. Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland 47,3 Milliarden Euro an Krypto-Gewinnen realisiert. Zwei Drittel dieser immensen Summe blieben aufgrund der einjährigen Haltefrist komplett unbesteuert. Dem Staat entgehen dadurch schätzungsweise rund fünf Milliarden Euro. Fünf Milliarden, die an allen Ecken und Enden fehlen.

Moment, Moment. Bevor wir diese fünf Milliarden Euro an Steuerausfällen jetzt als unumstößliches Argument für eine Gesetzesänderung hinstellen, müssen wir das Steuersystem schon von seiner architektonischen Basis aus betrachten. Okay, was heißt das konkret? Das heißt, wir können Steuern nicht einfach nach fiskalischer Begehrlichkeit oder nach einem diffusen Gefühl von Volatilität erheben. Wir haben hier klare Regeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – und das fundamentale Urteil vom 14. Februar 2023 hat dies erst kürzlich zementiert – sind Kryptowerte steuerrechtlich als sogenannte andere Wirtschaftsgüter im Sinne des Paragrafen 23 einzustufen. Das berühmte private Veräußerungsgeschäft. Exakt. Sie reihen sich damit gesetzlich völlig korrekt neben physischem Gold, Antiquitäten oder eben Fremdwährungen ein. Das ist systematisch gewollt und kein Versehen.

Aber das ist doch genau der Punkt, an dem es hakt. Einen hochvolatilen Bitcoin, der von Algorithmen an vernetzten Börsen 24 Stunden am Tag gehandelt wird, steuerlich exakt so zu behandeln wie ein antikes Ölgemälde, das in einer Garage verstaubt, oder einen historischen Oldtimer, das ist doch eine völlig antiquierte juristische Fiktion. Antiquiert würde ich das nicht nennen. Doch, natürlich. Müssten wir diese digitalen Vermögenswerte nicht nach ihrer ökonomischen Realität einordnen? Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem aktuellen Antrag ja genau das. Kryptowerte sollen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 zählen. Wenn ein Algorithmus in Nanosekunden Ethereum kauft und verkauft, dann verhält sich das ökonomisch exakt wie der Handel mit Derivaten, nicht wie der Handel mit alten Briefmarken.

Ich verstehe den Impuls, das ökonomisch gleichzusetzen. Absolut. Aber juristisch ist das ein gravierender Denkfehler. Was Sie hier als antiquierte juristische Fiktion abtun, ist in Wahrheit das Fundament unserer Rechtssicherheit, nämlich begriffliche Schärfe. Dann schärfen Sie mal die Begriffe für mich. Gerne. Lassen Sie uns das kurz aufdröseln. Eine Aktie ist ein schuldrechtlicher oder gesellschaftsrechtlicher Anspruch. Das bedeutet ganz praktisch: Wenn Sie eine Tesla-Aktie kaufen, gehört Ihnen ein realer Teil der Fabriken. Und Sie haben ein verbrieftes Recht auf eine Dividende, wenn das Unternehmen Gewinne macht. Richtig.

Ein Bitcoin tut das eben nicht. Ein Bitcoin ist ein dezentraler Datensatz auf einer Blockchain. Er repräsentiert absolut keinen Anspruch gegen einen Emittenten. Sie können schlicht niemanden verklagen, wenn der Wert morgen auf null fällt. Er wirft von sich aus keine Zinsen ab. Daher ist diese dogmatische Trennung zwischen fruchtziehenden Anlagen wie Aktien und nicht fruchtziehenden Wirtschaftsgütern wie Bitcoins zwingend logisch.

Okay, also ich räume ein, dass ein Bitcoin rein technisch keine Dividende ausschüttet. Zumindest nicht so, wie ein Unternehmen es tut. Aber das Argument der nicht fruchtziehenden Anlage greift doch in der heutigen Kryptowelt gar nicht mehr so richtig. Worauf wollen Sie hinaus? Was ist denn mit all den Anlegern, die ihre Kryptowährungen in sogenannten DeFi-Protokollen nutzen? Ah, Sie spielen auf Staking und Lending an. Genau.

Zur kurzen Erklärung für unsere Zuhörer: Staking bedeutet, dass Anleger ihre Kryptowährungen in einem Netzwerk quasi einsperren, um bei der Validierung von Transaktionen zu helfen. Dafür werden sie mit neuen Coins belohnt. Das ist doch ökonomisch fast exakt dasselbe, wie Zinsen auf einem Sparkonto zu kassieren. Diese Assets werfen also sehr wohl Erträge ab. Die Trennlinie verschwimmt hier doch total.

Das ist ein fairer Punkt. Aber unser Steuerrecht hat dafür bereits etablierte Mechanismen. Wenn Sie Ihre Kryptos nutzen, um durch Staking oder Lending laufende Erträge zu erzielen, dann greift ohnehin eine völlig andere steuerliche Logik. Nämlich? Die Einnahmen daraus müssen Sie bereits jetzt als sonstige Einkünfte versteuern. Aber das ändert nichts an der Grundkategorie des Assets an sich. Wenn wir jetzt anfangen, Kryptowerte pauschal in den Paragrafen 20 zu pressen, wie es gefordert wird, zerstören wir die Systematik völlig.

Warum sollte das die Systematik zerstören? Weil: Wo ziehen wir dann die Grenze? Was ist mit Fremdwährungen wie dem US-Dollar? Die schwanken auch. Die werden massiv algorithmisch gehandelt. Wenn Sie Dollar kaufen und nach über einem Jahr verkaufen, ist der Gewinn steuerfrei. Die Einstufung von Kryptos als privates Veräußerungsgeschäft ist sachgerecht. Alles andere wäre pure Willkür.

Ich sehe die juristische Symmetrie, die Sie hier verteidigen wollen. Aber wissen Sie, lassen Sie uns doch mal ehrlich sein. Diese dogmatische Debatte über Anlageklassen war in den letzten zehn Jahren oft eine reine Phantomdiskussion. Eine Phantomdiskussion? Wie kommen Sie darauf? Weil ein Großteil der Anleger seine Krypto-Gewinne schlichtweg gar nicht erst deklariert hat. Sie haben vorhin selbst Studien angesprochen, etwa die von Divly. Die zeigt, dass unfassbare 97 % der Krypto-Anleger ihre Steuern nicht korrekt abführen.

Was ja ein Vollzugsproblem ist, kein dogmatisches. Richtig. Und das bringt mich zum entscheidenden Punkt: Vollzug. Der historische Grund für diese Haltefrist war ja Pragmatismus. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Alltagsgegenstände oder Kleinigkeiten im Privatvermögen endlos nachverfolgt werden müssen. Ja, das berüchtigte Sofa, das man auf dem Flohmarkt verkauft. Ganz genau. Aber dieses Argument der Nichtnachverfolgbarkeit ist heute im Jahr 2026 absolut hinfällig.

Hinfällig? Also, das halte ich für eine sehr steile These. Lassen Sie mich kurz erklären, warum. Wir haben jetzt DAC8 und das CARF-Rahmenwerk. Für alle, die mit diesen kryptischen Begriffen nichts anfangen können: DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die Ende letzten Jahres zusammen mit dem internationalen CARF-Standard der OECD in deutsches Recht überführt wurde. Die Meldepflichten. Genau.

Das bedeutet ganz praktisch: Wenn Sie heute auf einer Kryptobörse handeln, läuft im Hintergrund eine automatisierte Datenpipeline. Die Börsen sind gesetzlich gezwungen, jede ihrer Transaktionen, verknüpft mit ihrer persönlichen Steuer-ID, direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Infrastruktur für eine lückenlose Überwachung ist live. Ja, für bestimmte Börsen. Die Dunkelziffer wird drastisch sinken. Wenn wir jetzt die Haltefrist abschaffen, haben wir nicht nur den politischen Willen zur Steuergerechtigkeit, sondern endlich auch das digitale Werkzeug, diese fünf Milliarden Euro tatsächlich für die Staatskasse einzutreiben.

Also, in der Theorie klingt das nach einem absolut perfekten Überwachungsapparat. Aber hier haben Sie einen gigantischen blinden Fleck übersehen. Ich fürchte, dieses Argument kaufe ich Ihnen so nicht ab. Welchen blinden Fleck? Die Daten fließen doch! DAC8 und CARF sind eben nicht die magischen Heilsbringer, zu denen sie in der Politik stilisiert werden. Wissen Sie, wo diese Regelwerke ausschließlich greifen? Nur bei sogenannten CASPs. Das steht für Crypto Asset Service Providers, also zentralisierte, regulierte Börsen.

Wenn jemand bei Coinbase oder Binance handelt, ja, dann fließen die Daten ans Finanzamt. Und das ist die absolute Mehrheit der Privatanleger. Aber was ist mit dem gesamten dezentralisierten Bereich? Sie meinen dezentrale Börsen und selbst verwaltete Wallets. Exakt. Sogenannte DEX, Peer-to-Peer-Netzwerke und self-hosted Wallets. Das sind Wallets, die auf keinem zentralen Server liegen, sondern bei denen der Nutzer selbst den privaten Schlüssel auf einem USB-Stick oder auf seinem eigenen Rechner hält.

Diese Netzwerke bleiben von DAC8 völlig unberührt, weil es dort schlichtweg kein Unternehmen gibt, das man zur Datenmeldung zwingen könnte. Das ist alles nur offener Code. Und glauben Sie mir, das ist keine kleine Nische mehr. Blockchain-Analysefirmen haben berichtet, dass im Jahr 2025 mindestens 82 Milliarden US-Dollar über solche Netzwerke gewaschen wurden. Gut, das ist kriminelle Energie. Ja, professionelle Großhalter und kriminelle Netzwerke, die ihre Gewinne verschleiern wollen, operieren doch längst jenseits der zentralen Börsen.

Wenn Sie jetzt die Haltefrist abschaffen, wissen Sie, wen Sie damit eigentlich bestrafen? Diejenigen, die sich an die Regeln halten? Genau. Sie treffen mit voller Härte den rechtschaffenen Kleinanleger, den typischen Sparer, der seine Bitcoins brav bei einem deutschen Broker kauft und meldet. Aber die strukturelle Schieflage, die bleibt bestehen. Die reichsten 20 % der Kryptohalter in Deutschland besitzen im Schnitt über 330.000 Euro in digitalen Assets. Diese Gruppen nutzen Verschleierungsstrukturen. Einfach die Haltefrist zu streichen, ist reine Symbolpolitik.

Wenn wir das Vollzugsproblem wirklich lösen wollten, müssten wir viel radikaler denken. Die Linke hat das in ihrem Antrag zumindest angedeutet. Wir bräuchten eine pauschale Steuerfiktion ähnlich dem niederländischen Box-3-Modell. Warten Sie, bevor wir da weitergehen, lassen Sie uns kurz erklären, wie dieses niederländische Box-3-Modell funktioniert, damit wir niemanden verlieren. Da geht es doch im Kern darum, dass der Staat aufgibt, jede Transaktion einzeln zu tracken. Richtig? Richtig.

Anstatt Millionen von Mikrotransaktionen nachzuverfolgen, was bei dezentralen Netzwerken, wie gesagt, ohnehin kaum möglich ist, schaut der Staat am 1. Januar auf den Gesamtwert Ihres Vermögens. Er nimmt dann fiktiv an, dass dieses Vermögen über das Jahr um einen bestimmten Prozentsatz gewachsen ist, und besteuert nur diese fiktive Rendite. Eine Art Vermögensteuer light. Genau. Das umgeht das Tracking-Problem komplett. Aber einfach nur Paragraf 23 zu ändern, löst an der Front gar nichts.

Also, diese Argumentationslinie ist rhetorisch extrem geschickt. Aber sie verknüpft zwei völlig verschiedene Probleme miteinander, um den bequemen Status quo zu verteidigen. Das sehe ich anders. Dezentrale Finanzstrukturen und Geldwäsche sind massive Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Niemand bestreitet das. Aber dass Kriminelle ein Gesetz umgehen könnten, war noch nie ein valides rechtsstaatliches Argument dafür, auf ein gerechtes Gesetz für die ehrliche Mehrheit zu verzichten.

Es geht nicht nur um Kriminelle. Aber das Prinzip bleibt gleich. Sollen wir etwa die Einkommensteuer abschaffen, nur weil es Schwarzarbeit gibt? Natürlich nicht. Die überwältigende Mehrheit der rund sieben Millionen deutschen Kryptonutzer handelt über genau jene zentralen Börsen, die jetzt durch DAC8 volltransparent sind. Das macht es für diese Leute aber nicht gerechter. Doch.

Und wir müssen uns vor allem die soziale Dimension ansehen. Das aktuelle System begünstigt unverhältnismäßig die sehr Vermögenden. Wer das Kapital hat, große Mengen an Bitcoin ein Jahr lang völlig unberührt liegen zu lassen, weil er auf die Liquidität nicht angewiesen ist, streicht Millionen steuerfrei ein. Das gilt für Gold genauso. Aber der Durchschnittsverdiener, der das Geld vielleicht nach acht Monaten unerwartet für eine Autoreparatur oder Ähnliches braucht, der wird voll zur Kasse gebeten. Die Abschaffung der Haltefrist schließt genau diese Lücke. Wir stehen damit auch keineswegs allein da.

Der Entwurf der Grünen verdeutlicht sehr schön, dass Deutschland in der EU fast das einzige Land ist, das noch diese kurze einjährige Haltefrist gewährt. Da muss ich Sie aber klar korrigieren. Dieser internationale Vergleich wird von Befürwortern der Abschaffung oft, na ja, sehr stark vereinfacht. Inwiefern? Schauen wir nach Portugal. Das galt lange Zeit als das absolute Krypto-Mekka Europas. Ja, das System dort wurde angepasst und kurzfristige Gewinne werden nun besteuert. Aber, und das ist entscheidend, für länger gehaltene Kryptowährungen bleiben die steuerlichen Begünstigungen ausdrücklich bestehen.

Gut, das ist ein Beispiel. Auch die Schweiz belässt private Veräußerungsgewinne ohnehin komplett steuerfrei. Wenn Deutschland hier im nationalen Alleingang radikal vorprescht, riskieren wir unsere globale Wettbewerbsfähigkeit im Bereich digitaler Innovationen massiv. Aber ist Wettbewerbsfähigkeit wichtiger als Steuergerechtigkeit? Beides ist wichtig.

Aber lassen Sie uns über das vielleicht brisanteste juristische Problem dieses Vorhabens sprechen: den Bestandsschutz und die sogenannte Rückwirkung. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, dass für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2026 erworben werden, die Steuerfreiheit kippt. Ja, für neue Käufe. Das ist doch ein sauberer Schnitt. Für Investoren bedeutet das eine absolute Rechtsunsicherheit.

Millionen Anleger haben ihre Investitionsentscheidungen unter der Prämisse getroffen, dass sie sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verlassen können. Wenn die Politik nun mitten im Spiel diese Regeln ändert, ist das ein tiefer Vertrauensbruch in die Verlässlichkeit des deutschen Steuerrechts. Man hat Volatilitäten durchlitten, Risiken getragen und alles in der festen Erwartung der Steuerfreiheit nach zwölf Monaten.

Ich verstehe wirklich, dass das für Anleger ein sehr emotionales Thema ist. Niemand zahlt gerne Steuern, die er vorher nicht zahlen musste. Aber juristisch steht Ihr Einwand da auf extrem wackeligen Beinen. Die rechtsstaatliche Evidenz ist hier nämlich eindeutig geklärt. Da bin ich jetzt gespannt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit exakt solchen Konstellationen von Steueränderungen und Haltefristen bereits im Jahr 2010 ausführlich befasst. In dem damaligen Beschluss, das war das Aktenzeichen 2 BvL 14/02, haben die Karlsruher Richter unmissverständlich dargelegt, wie Eigentumsschutz im Steuerrecht funktioniert. Sie stellten klar: Die bloße Möglichkeit oder Hoffnung, Gewinne in der Zukunft steuerfrei vereinnahmen zu können, stellt keine rechtlich geschützte Position dar.

Das ist die juristische Theorie. Um das ganz plastisch zu machen: Die Richter argumentierten, dass man mit Wertsteigerungen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht sicher rechnen kann. Daher ist die Enttäuschung der Hoffnung auf einen künftigen steuerfreien Gewinn nicht als Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum zu werten. Ich kenne das Urteil ja.

Eine Besteuerung möglicher Veräußerungsgewinne von Anlagen, bei denen die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist, ist verfassungsrechtlich also völlig zulässig. Es gibt in Deutschland schlichtweg keinen Vertrauensschutz auf andauernde Steuerprivilegien. Wissen Sie, dass eine Maßnahme durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich abgedeckt sein mag, bedeutet noch lange nicht, dass sie wirtschaftspolitisch klug ist. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob etwas rechtlich machbar ist oder ob es das Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland nachhaltig beschädigt.

Aber schauen wir doch mal in unser Nachbarland Österreich. Dort gibt es keinen Krypto-Exodus. Österreich hat sein System bereits 2022 modernisiert. Dort werden private Kryptowährungen pauschal mit einem festen Steuersatz von 27,5 % besteuert, und zwar völlig unabhängig von einer Haltedauer. Ja, das österreichische Modell? Das hat enorme Klarheit geschaffen.

Selbst das Europäische Parlament schlägt bereits eine einheitliche Abgabe auf Kapitalgewinne von Krypto-Vermögenswerten vor, um neue Eigenmittel für den EU-Finanzrahmen von 2028 bis 2034 zu generieren. Die Zeit der steuerlichen Extrawürste läuft auch auf europäischer Ebene ganz offensichtlich ab.

Das österreichische Modell ist hochinteressant, da stimme ich Ihnen sogar zu. Aber Sie unterschlagen hier ein absolut entscheidendes Detail. Österreich besteuert pauschal mit 27,5 % Kapitalertragsteuer. Richtig. Der aktuelle Gesetzentwurf der Grünen in Deutschland sieht jedoch vor, dass diese Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen sollen. Und der kann in der Spitze bei bis zu 45 % liegen. Plus Kirchensteuer, plus Soli. Das ist eine völlig andere Belastungsdimension als in Österreich. Wir sprechen hier von der potenziellen Halbierung eines Gewinns.

Das würde der normalen Einkommensbesteuerung entsprechen. Wir müssen das große Bild sehen. Kryptowährungen wachsen unaufhaltsam in das traditionelle Finanzsystem hinein. Die Europäische Zentralbank, die EZB, warnt in ihren Finanzstabilitätsberichten bereits vor wachsenden systemischen Risiken und vor Prozyklizität, also der Gefahr, dass Kryptomärkte bei Krisen Panikverkäufe in anderen Anlageklassen verstärken. Ein Grund mehr, sie steuerlich wie andere Anlagen zu behandeln.

Das alles erfordert Regulierung, zweifellos. Aber eine hastige, rein nationale Streichung der Haltefrist, die tief in die dogmatische Systematik des Privatrechts eingreift, ist reines Stückwerk. Wenn wir diesen Bereich zähmen und fair besteuern wollen, dann brauchen wir europäisch harmonisierte Lösungen. Wie sehen die aus? Wir bräuchten eine zentrale Kryptoaufsicht unter dem Dach der ESMA, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, mit direkten Durchgriffsrechten, um regulatorische Fluchtbewegungen zu verhindern.

Bis wir das haben, ist die Beibehaltung der dogmatisch sauberen Haltefrist definitiv das kleinere Übel im Vergleich zu handwerklich unsauberem Aktionismus. Ich denke, unsere heutige Diskussion bringt den unvermeidlichen Konflikt unserer Zeit extrem präzise auf den Punkt. Es ist die harte Kollision zwischen der notwendigen Modernisierung eines jahrzehntealten Steuersystems und der Verteidigung historisch gewachsener Privilegien. Privilegien oder systematische Konsistenz? Das ist hier die Frage.

Aus meiner Perspektive ist die Schließung dieser Gerechtigkeitslücke längst überfällig. Wenn wir die Haltefrist abschaffen, generieren wir nicht nur dringend benötigte fünf Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen. Wir senden vor allem das zentrale gesellschaftliche Signal, dass hochriskante Finanzspekulationen steuerlich nicht besser gestellt werden dürfen als ehrliche Erwerbsarbeit oder eben klassische langfristige Altersvorsorge durch Aktien. Die digitale Transformation des Geldes darf nicht dazu führen, dass wir fundamentale Prinzipien der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit einfach über Bord werfen, nur weil die zugrunde liegende Technologie neu ist.

Im Gegensatz dazu: Eine übereilte Abschaffung der Haltefrist mag auf den ersten Blick politisch populär klingen. Das bestreite ich gar nicht. Aber sie greift tief in die Systematik des Zivil- und Steuerrechts ein. Sie lässt die zentralen Fragen beim Bestandsschutz völlig offen. Und was am schwersten wiegt: Sie schießt am eigentlichen Ziel vorbei. Sie besteuert nicht die großen, im Verborgenen agierenden Marktakteure, sondern belastet den ehrlichen Kleinanleger, weil sie das fundamentale Problem der unregulierten dezentralen Netzwerke nicht im Ansatz löst.

Was wir kontrovers diskutiert haben. Genau. Wir riskieren, Innovation aus dem Land zu drängen, während die echten Strukturprobleme unangetastet bleiben. Die Zukunft erfordert keine nationalen Schnellschüsse, sondern intelligente, europäisch abgestimmte Gesetzgebung und vielleicht, wie diskutiert, den Mut zu völlig neuen Steuerfiktionen.

Wir sehen: Die Verzahnung von traditionellem Steuerrecht und dezentraler Technologie bleibt hochkomplex und voller dogmatischer Sprengkraft. Es gibt für Sie als Zuhörer noch viel in dem vorliegenden Material zu erforschen, sei es der genaue Wortlaut des Gesetzentwurfs oder die tiefgehenden Analysen aus den Gutachten von Divly und Blockpit. Lohnenswerte Lektüre, auf jeden Fall. Absolut.

Am Ende entscheidet sich hier, ob wir jenen steuerlichen Schalter, der die Belastung nach 365 Tagen einfach unsichtbar macht, endgültig umlegen. Oder ob wir akzeptieren, dass diese Unsichtbarkeit vielleicht doch ein logisches Feature in der Architektur unseres Rechtssystems ist. Wir überlassen es Ihnen, sich Ihr ganz eigenes Urteil zu bilden. Danke fürs Zuhören.

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