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Mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) wird ab dem Jahr 2027 ein neues Kapitel in der internationalen Steuertransparenz aufgeschlagen. Wer glaubt, Krypto-Transaktionen seien ein rechtsfreier Raum, wird bald eines Besseren belehrt. Denn: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen zukünftig umfassend über ihre Kunden und deren Transaktionen berichten.
- welche Daten gemeldet werden,
- ab wann die Meldepflichten greifen, und
- wie du dich als Steuerpflichtiger vorbereiten kannst.
Was ist CARF?
CARF steht für Crypto-Asset Reporting Framework und wurde von der OECD im Auftrag der G20-Staaten entwickelt. Es verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wie Börsen, Broker oder Wallet-Provider dazu, automatisch steuerlich relevante Informationen über ihre Kund:innen an die nationalen Finanzbehörden zu übermitteln.
Ziel ist es, Steuervermeidung und -hinterziehung mit Krypto-Vermögenswerten wirksam zu bekämpfen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Welche Daten werden gemeldet?
An Krypto-Anbieter werden umfangreiche Sorgfalts- und Meldepflichten gestellt. Folgende Informationen müssen an die Finanzverwaltung gemeldet werden:
Personenbezogene Daten
- Name
- Anschrift
- Steueridentifikationsnummer (TIN)
- Geburtsdatum (bei natürlichen Personen)
Transaktionsdaten (aggregiert)
- Art der Transaktion (z. B. Fiat-Krypto, Krypto-Krypto)
- Anzahl der Einheiten und Gesamtwert
- Anzahl der Transaktionen
- Zeitwert der Transaktionen
- Wallet-Adressen (sofern relevant)
- Besondere Ereignisse wie Airdrops, Hard-Forks, Staking-Rewards oder Lending-Gewinne
Diese Daten werden nicht direkt zur Steuerveranlagung verwendet, sondern dienen der Finanzverwaltung als Prüfgrundlage. Steuerpflichtige können bei Unstimmigkeiten zur weiteren Mitwirkung aufgefordert werden.
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Die Umsetzung erfolgt stufenweise:
Zeitraum | Ereignis |
---|---|
10.10.2022 | Verabschiedung des CARF durch die OECD |
13.11.2023 | Verabschiedung der DAC 8 (EU-Umsetzung) |
01.01.2026 | Inkrafttreten der Meldepflicht in der EU |
Ab 01.01.2027 | Erste Meldungen durch Kryptodienstleister |
Ab 01.01.2028 | Meldung zusätzlicher TINs und Sonderregelungen (z. B. Vorabverständigungen) |
Wer ist betroffen?
Meldepflichtige Anbieter
- Kryptobörsen
- Wallet-Anbieter
- Broker & Krypto-Geldautomatenbetreiber
- Plattformen für Krypto-Dienstleistungen
Auch Anbieter außerhalb der EU (z. B. aus der Schweiz oder Liechtenstein), die Services für EU-Bürger:innen anbieten, sind betroffen. Das nennt sich extraterritoriale Wirkung.
Betroffene Nutzer:innen
- EU-ansässige Personen mit Konten oder Transaktionen bei meldepflichtigen Dienstleistern
- Unternehmen mit wirtschaftlich berechtigten Personen innerhalb der EU
Was können Steuerpflichtige in Deutschland jetzt tun?
1. Transparenz schaffen
- Alle Krypto-Transaktionen vollständig und korrekt dokumentieren
- Wallet-Adressen zuordnen und Transaktionen nachvollziehbar halten
2. Steuererklärung ernst nehmen
- Krypto-Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung angeben (z. B. §23 EStG)
- Auch „neutrale“ Vorgänge wie Tausch, Lending, Airdrops oder Staking prüfen
3. Selbstauskünfte vorbereiten
- Viele Anbieter verlangen schon heute Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und TIN
- Fehlen diese, dürfen Anbieter künftig keine Transaktionen mehr durchführen
4. Beratung einholen
- Steuerberater:innen mit Krypto-Expertise hinzuziehen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten
Was passiert, wenn man nichts tut?
Wer die neue Transparenz ignoriert, riskiert:
- Nachträgliche Steuernachzahlungen
- Bußgelder oder Sanktionen
- Eingeschränkten Zugang zu Plattformen (z. B. bei fehlender Selbstauskunft)
Fazit zu CARF
Die Zeit der Intransparenz im Krypto-Sektor ist vorbei. Mit CARF und DAC 8 wird ein globaler Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte Realität – und zwar ab 2027. Wer sich frühzeitig vorbereitet, hat nichts zu befürchten. Wer jedoch hofft, unter dem Radar zu fliegen, sollte spätestens jetzt seine Krypto-Steuerstrategie überdenken.
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